Veröffentlicht von Schleswig-Holsteinische Notarkammer am 12. Februar 2025.
Oft gehen Verbraucher davon aus, dass eine Vollmacht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden muss, um gültig zu sein. Obwohl jedoch…
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Immobilien schenken mit Rückfallklausel
Veröffentlicht von Westfaelische Notarkammer am 11. Juli 2024
Es gibt viele Möglichkeiten, ein Haus oder eine Wohnung auf die eigenen Nachkommen zu übertragen. Eine Option ist die Schenkung der Immobilie zu Lebzeiten.…
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Eigentumswohnung: Rechte, Pflichten und wichtige Überlegungen vor dem Kauf
Veröffentlicht von Westfaelische Notarkammer am 11. September 2024
Erwerb einer Eigentumswohnung bedeutet mehr als nur den Besitz der eigenen vier Wände. Käufer werden Teil einer Eigentümergemeinschaft, die gemeinsam das…
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Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn sich Eheleute scheiden lassen, müssen sie viele Dinge klären. Besonders schwierig wird es, falls ein Partner noch während der Trennung stirbt. Ob der überlebende Partner dennoch…
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Testament in der kinderlosen Ehe: Warum die richtige Absicherung wichtig ist
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Ehepaare ohne Kinder glauben, dass ein Testament überflüssig wäre und der überlebende Partner ohnehin das gesamte Erbe erhält. Das ist ein Trugschluss. Ohne Testament drohen dem…
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Berliner Testament: Schlusserben können böse Überraschung erleben
Westfälische Notarkammer. Das Berliner Testament ist eine wechselseitige Verfügung und bindet Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ein Leben lang. Verstirbt einer der beiden, kann der andere das Testament nicht mehr ändern.…
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Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland. Dies liegt an den vielen Vorteilen, die sie…
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Sind Erben unterhaltspflichtig?
Publiziert am 26 February 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Achtung: In den letzten Tagen haben uns vermehrt Mandanten um Hilfe gebeten, die einen sog. „Feststellungs- und Erstattungsbescheid“ vom Land NRW/ Bezirksregierung Münster erhalten haben.