DR. FRANK TYKWER
NOTAR UND RECHTSANWALT
PARTNER UND GRÜNDER DER KANZLEI
PRÄSIDENT DES VERBANDES DER DEUTSCHEN ANWALTSNOTARE
Dr. Frank Tykwer wurde im Jahr 1996 zum Rechtsanwalt und im Jahr 2011 zum Notar mit Amtssitz in Recklinghausen bestellt. Als einer der ersten Rechtsanwälte bestand Dr. Tykwer die neu eingeführte notarielle Fachprüfung der Bundesnotarkammer. Bis zu seiner Bestellung als Notar war Dr. Tykwer über mehr als 15 Jahre amtlich bestellter Notarvertreter. Herr Dr. Tykwer hat sich auf alle notariellen Angelegenheiten als kompetenter Ansprechpartner spezialisiert. Hierzu lädt Sie Herr Dr. Tykwer ein, sich unter dem Link ratgeber-notar.de über aktuelle Themen aus seinem Aufgabengebieten zu informieren. Der gemeinsam mit der Westfälischen Notarkammer und den Notarkammern Berlin und Schleswig-Holstein betriebene Blog „ratgeber-notar“ enthält aktuelle Informationen z. B. zum Immobilienrecht, zum Erbrecht, zu den Notarkosten oder zur Vorsorge durch Vollmachten und Patientenverfügungen.
Herr Dr. Tykwer promovierte 1997 an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit dem erbrechtlichen Thema „Praxis der Hofnachfolge in Westfalen / Lippe“. Die Hofnachfolge, wie das Erbrecht überhaupt ist seit dem Studium eine Spezialität von Dr. Tykwer innerhalb der vielfältigen Tätigkeit eines Notars. Im Jahre 2022 wurde Dr. Tykwer hierfür zum silbernen Jubiläum von der rechtswissenschaftlichen Fakultät geehrt. Parallel zu seiner Berufstätigkeit als Notar ist Dr. Tykwer Inhaber der Akademie für Notarfachwirte, Dozent für Erbrecht und Gesellschafter-Geschäftsführer der DSB für Notare und Ärzte GmbH - Datenschutz insbesondere für Berufsgeheimnisträger -. Des Weiteren ist Dr. Tykwer Präsident des Verbandes der Deutschen Anwaltsnotare. Neben den beruflichen Tätigkeiten ist Dr. Tykwer Autor in den juristischen Fachwerken „Datenschutz im Notariat“ und einem Kommentar zur Bundesnotarordnung.
Dr. Tykwer unterstützt seit vielen Jahren finanziell die Recklinghäuser Tafel.
DER SCHNELLSTE WEG ZUM NOTARIELLEN AUFTRAG:
https://www.anwalt-in-recklinghausen.de/formulare
BLOG RATGEBER-NOTAR:
Gemeinsam mit den Notarkammern Berlin und Schleswig-Holstein betreibt die Westfälische Notarkammer den Blog ratgeber-notar unter https://ratgeber-notar.de. Ich lade Sie ein, sich dort aktuell über Themen aus meinen Aufgabengebieten zu informieren. Dort finden Sie aktuelle Informationen z. B. zum Immobilienrecht, zum Erbrecht, zu den Notarkosten oder zur Vorsorge durch Vollmachten und Patientenverfügungen.
NEU: GMBH GRÜNDUNG LEICHT GEMACHT
Seit dem 30. Juli 2024 ist die neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „GmbH-Gründung“ unter https://gmbh-gruenden.notar.de/ erreichbar. Die Seite bietet interessierten Gründerinnen und Gründern eine Vielzahl an rechtlichen sowie praktischen Informationen rund um das Thema „GmbH-Gründung“. Als erste Anlaufstelle für Startups sowie Unternehmerinnen und Unternehmer erläutert die Seite leicht verständlich und zugleich rechtssicher die einzelnen Schritte der GmbH-Gründung und beantwortet häufig gestellte Fragen.
NEU: VEREIN GRÜNDEN LEICHT GEMACHT
Ab sofort ist die neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „Vereinsgründung“ inklusive Express-Baukasten zur Satzungserstellung unter https://verein-gruenden.notar.de/ erreichbar. Die Seite bietet eine Vielzahl an rechtlichen sowie praktischen Informationen rund um das Thema „Verein“. Die Seite erläutert leicht verständlich und zugleich rechtssicher die einzelnen Schritte der Vereinsgründung und beantwortet häufig gestellte Fragen rund um das Vereinsleben. Mit dem Express-Baukasten können die Nutzerinnen und Nutzer außerdem in wenigen Klicks die passende Satzung für ihren gemeinnützigen Verein erstellen.
VOSORGEVOLLMACHT SCHNELL GEMACHT
Das Bundesministerium der Justiz stellt ein Formular zur Verfügung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Achtung: Die Vollmacht ist nach Erteilung sofort wirksam, aber nicht grundbuchfähig. Hierzu bedarf es der notarielllen Beglaubigung der Unterschriften. Auch Banken und Sparkassen anerkennen in der Regel die Vollmacht nur, wenn die Unterschriften notariell beglaubigt sind. Die preiswerteste Möglichkeit, eine notarielle Vollmacht zu bekommen. Es gibt aber immer nur das eine Original. Die notariell beurkundete Vollmacht, also nicht nur eine Unterschriftsbeglaubigung, ist vorzugswürdig, wenn man zB die Herausgabe mehrerer Ausfertigungen sicherstellen möchte. Denn das Original verbleibt beim Notar.
PATIENTENVERFÜGUNG - MEIN WILLE MUSS BEACHTET WERDEN
Das Bundesministerium der Justiz stellt ein Formular zur Verfügung zur Erteilung einer Patientenverfügung im Textbausteinsystem. Umfangreiches Informationsmaterial erhalten Sie dort auch.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.html?nn=17134
Die Patientenverfügung bedarf nicht der Beglaubigung der Unterschrift. Die Beglaubigung ist aber auch hier empfehlenswert.