Verzicht auf Corona-Soforthilfe?!

Achtung: In den letzten Tagen haben uns vermehrt Mandanten um Hilfe gebeten, die einen sog. „Feststellungs- und Erstattungsbescheid“ vom Land NRW/ Bezirksregierung Münster erhalten haben.

 

Achtung: In den letzten Tagen haben uns vermehrt Mandanten um Hilfe gebeten, die einen sog. „Feststellungs- und Erstattungsbescheid“ vom Land NRW/ Bezirksregierung Münster erhalten haben.

Die Bescheide sind im Wesentlichen inhaltsgleich:

1. Es wird festgestellt, dass man einen Verzicht auf den Betrag der Corona-Soforthilfe erklärt haben soll und der Bewilligungsbescheid keine Rechtswirkung mehr entfaltet.

2. Im gleichen Zuge wird ein zu erstattender Betrag von 9.000 € festgesetzt.

Aber ist der Verzicht auch wirklich erklärt worden?!

Unsere Mandanten sind sich sicher: Sie haben solch eine Verzichtserklärung niemals abgegeben.

Damit wäre dem Bescheid die Grundlage entzogen.

Wir haben umgehend Akteneinsicht beantragt, um das angebliche Vorliegen dieser Verzichtserklärung selbst beurteilen zu können.

Allerdings läuft eine Klagefrist von nur 1 Monat ab Zustellung des Bescheids. Wer diese Frist versäumt, lässt den Bescheid rechtskräftig werden.

Deshalb muss vor Fristablauf Anfechtungsklage erhoben werden, um den Bescheid gerichtlich aufheben zu lassen.

Haben auch Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten und können sich nicht an die Abgabe einer Verzichtserklärung erinnern?

So könnte diese ausgesehen haben:

Eine anwaltliche Erstberatung kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung gegen einen Rückzahlungsbescheid einschätzen zu können.