ANDREAS STEGEMANN
RECHTSANWALT
PARTNER
BÜRGERMEISTER HALTERN AM SEE

Andreas Stegemann absolvierte 2009 sein zweites juristisches Staatsexamen und ist seit 2010 Partner in der jetzigen Gesellschaft Dr. Tykwer, Mecke und Kollegen.
Rechtsanwalt Stegemann hat die Fachanwaltskurse im Sozial- und Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.  Neben diesen Rechtsgebieten ist Rechtsanwalt Stegemann im allgemeinen Vertragsrecht und Internetrecht spezialisiert und strebt das Amt des Notars an. In der Akademie für Notarfachwirte ist Herr Stegemann als Dozent seit vielen Jahren tätig und lehrt die Rechtsgebiete des allgemeinen Zivilrechts und des Grundstückskaufvertrages.
Neben der anwaltlichen Laufbahn ist Rechtsanwalt Stegemann politisch in der Stadt Haltern am See aktiv und wurde im November 2020 zum Bürgermeister der Stadt gewählt. Während der Ausübung des Bürgermeisteramtes ruht die anwaltliche Zulassung.

  • Geboren 1980
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster
  • Erstes juristischisches Staatsexamen 2007
  • Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Essen
  • Zweites juristisches Staatsexamen 2009
  • Rechtsanwaltszulassung 2010
  • Seit 2010 Gesellschafter der Kanzlei Dr. Tykwer, Mecke und Kollegen
  • Dozent an der Akademie für Notarfachwirte
  • Seit Oktober 2020 Bürgermeister der Stadt Haltern am See